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Immobilie verkaufen in Erfurt: Ablauf und Unterlagen

Ein Immobilienverkauf hat fünf Etappen: Unterlagen zusammenstellen, den Wert ermitteln, vermarkten, verhandeln, beim Notar beurkunden und übergeben. Von der Entscheidung bis zum Schlüssel vergehen realistisch mehrere Monate, und der Engpass ist fast nie der Käufer, sondern die Beschaffung der Dokumente. Fangen Sie deshalb genau dort an — mit einem aktuellen Grundbuchauszug, den Sie sich nicht nur besorgen, sondern auch erklären lassen sollten.

Die Unterlagenliste

Ohne vollständige Unterlagen gibt es weder eine belastbare Bewertung noch einen Kaufvertrag. Erfahrungsgemäß brauchen Sie:

  • Aktuellen Grundbuchauszug mit allen drei Abteilungen.
  • Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte.
  • Bauzeichnungen, Grundrisse, Baubeschreibung und, wenn vorhanden, die Baugenehmigung.
  • Nachvollziehbare Wohnflächenberechnung.
  • Energieausweis — er ist bei Vermarktung und Besichtigung vorzulegen.
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen mehrerer Jahre, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen, Stand der Erhaltungsrücklage.
  • Belege über Sanierungen, Wartungen und größere Reparaturen.
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, soweit im jeweiligen Land geführt.

Kalkulieren Sie Wartezeiten ein: Manche Auskunft dauert Wochen, manches liegt nur bei der Hausverwaltung oder im Archiv.

Das Grundbuch genau lesen

Der Grundbuchauszug ist mehr als eine Formalie, er ist die Wahrheit über Ihr Eigentum. Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen — Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte. Abteilung III enthält Grundpfandrechte. Beides kann den Verkauf beeinflussen und muss vor dem Notartermin geklärt sein.

In den ostdeutschen Ländern kommen mitunter Konstellationen aus früheren Jahrzehnten vor, die anderswo unbekannt sind — etwa Gebäudeeigentum, das rechtlich vom Grundstück getrennt ist, oder Nutzungsrechte aus DDR-Zeit, die bis heute nachwirken. Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein Grund zur Prüfung. Ob und was für Ihr Objekt gilt, sagt Ihnen der Grundbuchauszug und im Zweifel ein Notar oder Fachanwalt — geraten wird hier nicht.

Denkmalschutz und historische Substanz

Erfurt hat einen umfangreichen historischen Baubestand, Fachwerk eingeschlossen. Wenn Ihr Objekt unter Denkmalschutz steht, gehört das offen und früh kommuniziert. Für Käufer ist der Status zweischneidig: Er beschränkt bauliche Änderungen und bringt Abstimmungspflichten mit sich, kann aber steuerlich eine Rolle spielen — mit engen Voraussetzungen und Bescheinigungspflichten, die im Einzelfall zu klären sind.

Bei Fachwerkhäusern fragen Käufer außerdem sehr konkret nach: Zustand der Balken, Feuchtigkeit, frühere Eingriffe, Dach, Elektrik, Heizung. Wer diese Fragen mit Rechnungen und Gutachten beantworten kann, verhandelt anders als jemand, der zurückweicht.

Der Preis entsteht nicht im Wohnzimmer

Der erzielbare Preis ergibt sich aus vergleichbaren Objekten, Lage, Zustand, Zuschnitt und der Finanzierbarkeit für Käufer. Hilfreiche Grundlagen sind die Bodenrichtwerte und die Auswertungen des zuständigen Gutachterausschusses. Bei Erbengemeinschaften, Scheidungen oder besonderen Objekten kann ein Verkehrswertgutachten die sachlichere Basis sein.

Ein überhöhter Startpreis ist der teuerste Fehler im ganzen Prozess. Das Objekt bleibt stehen, verliert an Aufmerksamkeit, und die spätere Korrektur bringt weniger ein als ein realistischer Beginn. Der Markt verhandelt nicht über Wünsche.

Vermarktung, Besichtigung, Notar

Ein gutes Exposé hat ordentliche Fotos, einen korrekten Grundriss und ehrliche Angaben — inklusive der Schwächen. Ein Käufer, der einen Mangel selbst entdeckt, zweifelt anschließend an allem; ein Käufer, dem Sie ihn zeigen, rechnet ihn ein.

Besichtigen Sie einzeln und mit Zeit, und prüfen Sie früh die Finanzierung des Interessenten. Eine Bestätigung der Bank verhindert geplatzte Notartermine. Beauftragen Sie einen Makler, regeln Sie Laufzeit, Leistungen und Provisionsverteilung schriftlich.

Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden; der Entwurf sollte Verbrauchern in der Regel rund zwei Wochen vor dem Termin vorliegen. Bei der Übergabe: Zählerstände protokollieren, Schlüssel zählen, Unterlagen übergeben. Ob für Sie eine Spekulationsfrist relevant ist, klären Sie vorab mit Ihrem Steuerberater — das hängt an Ihrer persönlichen Situation.

Mit oder ohne Makler?

Beides ist möglich, und beides hat einen Preis. Ohne Makler sparen Sie die Provision, übernehmen aber die Arbeit: Unterlagen beschaffen, Exposé erstellen, Anfragen beantworten, Besichtigungen koordinieren, Bonität prüfen, verhandeln, den Notartermin vorbereiten. Der Zeitaufwand ist erheblich, und er fällt konzentriert in wenige Wochen.

Ein Makler lohnt sich vor allem dann, wenn Ihnen Zeit, Marktkenntnis oder Distanz zum Objekt fehlen. Der letzte Punkt wird unterschätzt: Beim eigenen Haus verhandelt es sich schlecht, weil an jedem Raum eine Erinnerung hängt und Kritik am Zustand wie Kritik an der Person klingt.

Wenn Sie beauftragen, prüfen Sie den Vertrag genau. Klären Sie, ob es sich um einen Allein- oder einfachen Auftrag handelt, wie lang die Laufzeit ist, welche Leistungen konkret enthalten sind — Fotos, Grundriss, Energieausweis, Beschaffung von Unterlagen? — und wie die Provision zwischen den Parteien verteilt wird. Lassen Sie sich außerdem sagen, wer die Besichtigungen tatsächlich durchführt: der Ansprechpartner aus dem Erstgespräch oder jemand anderes.

Fazit

Erst Unterlagen, dann Preis. Lesen Sie das Grundbuch genau und lassen Sie Besonderheiten aus früheren Jahrzehnten fachlich prüfen. Legen Sie Denkmalstatus und Substanzzustand offen und starten Sie mit einem realistischen Preis. Diese vier Punkte entscheiden über den Verlauf mehr als jede Vermarktungsidee.

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